Allgemeine Informationen bezüglich dem Ankauf von Produkten
Der Shop, CasselCards Spielwaren & Merchandise, bietet dem Verkäufer, Auftraggeber, an, seine Sealed Produkte, aber auch Einzelkarten (aktuell nur Pokémon TCG), anzukaufen.
Der Preis richtet sich nach dem Durchschnitt der günstigsten 5 Angebote auf der Verkaufsplattform Cardmarket, mit dem Verkaufsland Deutschland, und in der jeweiligen Produktsprache, in Höhe von 70% des jeweiligen Zustandes.
§1 Kontaktaufnahme des Ankaufs
Der Verkäufer nimmt vorzugsweise Kontakt über das Kontaktformular unter der Rubrik Kartenankauf oder über die Mail-Adresse ankauf@casselcards.de Kontakt auf.
Der Verkäufer sollte dort bereits Bilder der Artikel bzw Einzelkarten (Vorder und Rückseite vor dunklem Hintergrund) übermitteln, um die Anfrage schneller bearbeiten zu können.
Der Shop überprüft die Anfrage und gibt eine erste Schätzung des Angebots ab.
§2 Einsendung
Der Verkäufer sendet, sofern er einverstanden ist, die Produkte sicher verpackt mithilfe eines vom Shop ausgestellten Labels per DHL oder per Einschreiben bei Übernahme der Kosten im abschließenden Verkaufsprozesses an den Shopinhaber Alexander Göppert.
§3 Empfang
Sobald die Ware eingetroffen ist und überprüft wurde, erhält der Verkäufer eine Empfangsbestätigung an die hinterlegte eMail.
§4 Bearbeitung
Der Shop hat 5 Werktage, nach Eingang der Ware, Zeit die Produkte genauer zu überprüfen und den Zustand zu ermitteln. Nach dem endgültigen Vergleich auf Cardmarket, erhält der Verkäufer die finale Preisbewertung.
Wenn der Verkäufer mit dem Preis einverstanden ist, übermittelt dieser seine Bankverbindung, um die Zahlung kostenfrei per ECHTZEIT zu übermitteln.
§5 Widerruf nach der endgültigen Preisschätzung
Falls der Verkäufer letztlich, aufgrund der vorangegangenen und der finalen Preisentscheidung NICHT einverstanden ist, kann dieser die Ware auf eigene Kosten vom Shop zurückverlangen.
§6 Dauer des Services
Die Dauer des Service ist aktuell, stand 30.05.2025, bis zum Jahresende, dem 31.12.2025, angesetzt. Eine Fortführung kann jederzeit mit Änderung des Pararagraphen 6 erfolgen.